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Der erleuchtete Weg Sollte ein Gläubiger des Ordens der Enehta jemals die Gunst der Göttin Enehta erleuchtet zu werden erlangen, mind. 1.000 Punkte, so gewährt sie diesem ein Geschenk (In Form eines Gegenstandes). Sollte dem Gläubigen dieser Gegenstand abhanden kommen, so verliert er die ihm durch die Göttin Enehta verliehenen Fähigkeiten, bis er wieder im Besitz dieses Gegenstandes ist. Die SL muss dem Spieler die Möglichkeit geben, innerhalb des Larps oder Cons wieder in Besitz seines Gegenstandes zu gelangen. Einem außergewöhnlichen, übernatürlichen Wesen ist es nicht möglich, diesen Gegenstand zu greifen, da sich dieser seinem Zugriff, auf welche Art und Weise, entzieht. Einem normal Sterblichen ist es möglich, diesen Gegenstand an sich zu nehmen. Dieser Gegenstand hat nur im Besitz des Gläubigen seine Wirkung. Ein Gläubiger der es soweit gebracht und es nach Erhalt eines solchen Geschenkes wagt, der Göttin Enehta ohne Einvernehmen abzuschwören, wird von der Göttin Enehta verflucht.
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