DIE ORDENSREGELN DER HOHEPRIESTERIN LYRA CONCARDOR UND ZU EHREN DER GÖTTIN ENEHTA Vorwort: Dies sind die bindenden Ordensregeln der Göttin Enehta, welche die Weisheit, die Kunst des Heilens und das Geschick des Kampfes in einer Gottheit vereinigt. Wem es gestattet wird, der göttlichen Enehta zu huldigen und ihre Gunst zu erfahren, muss sich an die nachfolgenden, durch die Hohepriesterin Lyra Concardor verkündeten Ordensregeln halten. Die Verehrung fremder Götter hat den sofortigen und für alle Zeiten gültigen Ausschluss aus dem Orden zufolge und bedarf keiner weiteren Erwähnung in der Auflistung der Pflichten und Rechte der verschiedenen Ordensmitglieder. Möge Enehta jederzeit all denen, die ihre Gunst verdienen, beistehen.
Rechte und Pflichten jedes Ordensmitglieds 1) Jedes Mitglied des Ordens hat das Recht, an seiner Gemeinde teilzunehmen. 2) Jedes Mitglied des Ordens hat das Recht, die Farbe des Ordens zu tragen. 3) Jedes Mitglied des Ordens hat das Recht, jedes andere Mitglied des Ordens mit Bruder/Schwester anzusprechen. 4) Jedes Mitglied des Ordens hat das Recht, Verpflichtung außerhalb des Ordens anzunehmen, solange dies nicht den Regeln des Ordens widersprechen oder die Erfüllung der Pflichten gegenüber dem Orden unmöglich macht. (Die neuen Pflichten müssen dem Orden gemeldet werden.) 5) Jedes Mitglied des Ordens hat das Recht, sich für ein Amt des Ordens zur Wahl zu stellen. (Im Rahmen seines Wissen und seiner Kräfte.) 6) Jedes Mitglied des Ordens hat die Pflicht, seinen Teil zum Kampf gegen Negatives zu leisten. 7) Jedes Mitglied des Ordens hat die Pflicht, seinem Teil zum Erhalt des Ordens zu leisten. 8) Jedes Mitglied des Ordens hat die Pflicht, in Not geratenen Glaubensbrüder/-schwestern zu helfen. 9) Jedes Mitglied hat die Pflicht, einem/eine Bruder/Schwester bis zum Tode beizustehen, auch wenn es den eigenen Tod bedeutet, sofern es dem Ordensziel dient.
Aufnahme eines/einer Anwärters/in 1) Der/die Anwärter/in darf nicht böser Gesinnung sein. 2) Der/die Anwärter/in muss an die Göttin Enehta glauben. 3) Der/die Anwärter/in muss um die Aufnahme in den Orden bitten. 4) Der/die Anwärter/in kann nur vom dem/der Hohepriester/in aufgenommen werden. Sollte er/sie aufgenommen werden, ist er/sie noch kein volles Mitglied des Ordens. Er/Sie darf noch kein Amt im Orden bekleiden und er/sie darf auch nicht den Wappenrock des Ordens tragen, ansonsten hat er/sie alle Rechten und Pflichten der Ordensmitglieder. Er/Sie darf die Farben in anderer Form tragen (als Gürtelwappen oder Armulet). 5) Der/die Anwärter/in hat während seines Noviziats die Gelegenheit, sich dem Orden als würdig zu erweisen, seinen Glauben unter Beweis zu stellen und ein vollwertiges Mitglied des Ordens als Fürsprecher/in für seine Aufnahme zu finden. Das Noviziat muss mindesten hundert Monde (Tage) dauern. Es sei denn, der/die Hohepriester/n entscheidet anders. 6) Das Noviziat ist beendet, sobald der Anwärter/in lesen und schreiben kann und sein/e Führsprecher/in ihn bei dem/der Hohepriester/in als würdig vorstellt und dieser Bitte entsprochen wird. Der/Die Hohepriester/in entscheidet über das Ende des Noviziats. Der/Die Hohepriester/in kann aber auch die Verlängerung des Noviziats oder den Verweis des Novizen aus dem Orden beschließen. Sollte der Novize aufgenommen werden, erhält er/sie sofort die Rechte, ein Amt im Orden zu bekleiden und den Wappenrock des Ordens zu tragen. 7) Der Novize hat, falls er abgewiesen wurde, die Möglichkeit mit einem/er Führsprecher/in ein neues Noviziat zu beginnen. Von dem Tag an, ist der/die Führsprecher/in allein für die Ausbildung des/der abgelehnten Anwärter/in verantwortlich und hat sich auch alle daraus entstehenden Folgen zu stellen. Der/Die Führsprecher/in hat das Recht, die Ausbildung des/der Anwärter/in jederzeit zu beenden ohne jegliche Gründe.
Ausschuss eines Ordensmitgliedes 1) Ein Mitglied kann nur aus dem Orden ausgeschlossen werden, wenn er/sie seinen Orden und seine/ihre Gottheit verleugnet, verrät oder sich wiederholt über die Regeln des Ordens hinwegsetzt. 2) Der Ausschuss eines Mitglieds kann nur der/die Hohepriester/in beschließen. 3) Der/Die Eulenträger/in hat die Pflicht, die Vorwürfe eines Ausschluss zu prüfen und dieses vor dem/der Hohenpriester/in vorzutragen. Dabei darf er keine persönliche Wertung kund tun, es sei denn, seine Meinung wird von dem/der Hohepriester/in erbeten.
|
||