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Ämter des Ordens 1) Der/die Hohepriester/in hat das höchste Amt des Ordens inne, außerdem ist er/sie der höchste Repräsentant/in des Ordens nach außen. Er/Sie hat jederzeit das Recht, die gesamte Bruderschaft oder einen Teil der Brüder/Schwestern unter seinen/ihrem Oberbefehl zu stellen. Er/Sie ist Mitglied des Rates. Ämter können nur von dem/der Hohepriester/in vergeben werden. Für den Fall des Ablebens des/der Hohepriesters/in wird der Eulenträger/in (Sekräter) der/die vorläufige Hohepriester/in. Seine/Ihre erste Pflicht ist dann aber, den Rat einzuberufen, auf welchem der/die neue Hohepriester/in gewählt wird.
2) Der/Die Eulenträger/in ist Verwalter/in der Kriegskasse des Ordens. Über diese Kasse und Schriftstücke ist er/sie dem Hohepriester/in jederzeit Rechenschaft schuldig. Er/Sie muss die Kassenbücher vorlegen. Sollte unerklärliche Differenzen auftreten, wird er/sie seines Amtes enthoben. Der/die Eulenträger/in kann nur vom Rat des Ordens ein- oder abgesetzt werden.
3) Der Schwertmeister der Verantwortliche für die Truppen des Ordens. Der Schwetmeister ist verantwortlich für die Ausrüstung, Verpflegung und Kampfbereitschaft der Truppe. Seine Aufgabe ist, den/die Anwärter/innen auszubilden. Er kann nur von dem/der Hohepriester/in ein- oder abgesetzt werden.
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