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Aufnahme eines/einer Anwärters/in 1) Der/die Anwärter/in darf nicht böser Gesinnung sein. 2) Der/die Anwärter/in muss an die Göttin Enehta glauben. 3) Der/die Anwärter/in muss um die Aufnahme in den Orden bitten. 4) Der/die Anwärter/in kann nur vom dem/der Hohepriester/in aufgenommen werden. Sollte er/sie aufgenommen werden, ist er/sie noch kein volles Mitglied des Ordens. Er/Sie darf noch kein Amt im Orden bekleiden und er/sie darf auch nicht den Wappenrock des Ordens tragen, ansonsten hat er/sie alle Rechten und Pflichten der Ordensmitglieder. Er/Sie darf die Farben in anderer Form tragen (als Gürtelwappen oder Armulet). 5) Der/die Anwärter/in hat während seines Noviziats die Gelegenheit, sich dem Orden als würdig zu erweisen, seinen Glauben unter Beweis zu stellen und ein vollwertiges Mitglied des Ordens als Fürsprecher/in für seine Aufnahme zu finden. Das Noviziat muss mindesten hundert Monde (Tage) dauern. Es sei denn, der/die Hohepriester/n entscheidet anders. 6) Das Noviziat ist beendet, sobald der Anwärter/in lesen und schreiben kann und sein/e Führsprecher/in ihn bei dem/der Hohepriester/in als würdig vorstellt und dieser Bitte entsprochen wird. Der/Die Hohepriester/in entscheidet über das Ende des Noviziats. Der/Die Hohepriester/in kann aber auch die Verlängerung des Noviziats oder den Verweis des Novizen aus dem Orden beschließen. Sollte der Novize aufgenommen werden, erhält er/sie sofort die Rechte, ein Amt im Orden zu bekleiden und den Wappenrock des Ordens zu tragen. 7) Der Novize hat, falls er abgewiesen wurde, die Möglichkeit mit einem/er Führsprecher/in ein neues Noviziat zu beginnen. Von dem Tag an, ist der/die Führsprecher/in allein für die Ausbildung des/der abgelehnten Anwärter/in verantwortlich und hat sich auch alle daraus entstehenden Folgen zu stellen. Der/Die Führsprecher/in hat das Recht, die Ausbildung des/der Anwärter/in jederzeit zu beenden ohne jegliche Gründe.
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