Ausschuss eines Ordensmitgliedes 

1) Ein Mitglied kann nur aus dem Orden ausgeschlossen werden, wenn er/sie seinen Orden und seine/ihre Gottheit verleugnet, verrät oder sich wiederholt über die Regeln des Ordens hinwegsetzt.  

2) Der Ausschuss eines Mitglieds kann nur der/die Hohepriester/in beschließen. 

3) Der/Die Eulenträger/in hat die Pflicht, die Vorwürfe eines Ausschluss zu prüfen und dieses vor dem/der Hohenpriester/in vorzutragen. Dabei darf er keine persönliche Wertung kund tun, es sei denn, seine Meinung wird von dem/der Hohepriester/in erbeten.